Eine Geld-zurück-Garantie gilt,

  • wenn die Durchführung von Aufführungen des Salzburger Adventsingens von Gesetzes wegen untersagt sind für alle Ticketinhaber.
  • wenn von Gesetzes wegen eine 2G-Regelung, d. h. geimpft bzw. genesen für das Publikum vorgeschrieben wird, für Ticketinhaber, die dieser 2G-Regelung nicht entsprechen.
  • wenn vom Ticketinhaber eine ärztliche Bestätigung über eine Erkrankung bzw. ein Absonderungsbescheid für den Zeitraum des Adventsingen-Besuchs vorgelegt wird.

 

Ausgenommen von der Geld-zurück-Garantie

sind grundsätzlich alle Ticketkäufer, die der gesetzlichen 2G-Regelung, d. h. geimpft, genesen entsprechen.

 

Ausführliche Informationen über COVID-19 bedingte Sonderbestimmungen finden Sie hier.