BEDINGUNGEN FÜR DEN BESUCH DES SALZBURGER ADVENTSINGENS WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

REGELUNGEN NACH DEM PRÄVENTIONS- UND SICHERHEITSKONZEPT / STAND 5.4.2022

Das Salzburger Adventsingen wird, falls erforderlich, auf Basis des Präventionskonzepts 2021 zeitgerecht ein von der Gesundheitsbehörde bewilligtes Präventionskonzept zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ausarbeiten. Dieses wird, wenn nötig, auf die jeweilige aktuelle Situation angepasst.
Das Salzburger Adventsingen wird über die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen und deren Änderung über die vorhandenen Kommunikationskanäle des Salzburger Adventsingens sowie vor Ort durch das Einlasspersonal die Besucher informieren.

Wo kann ich mich über das Coronavirus informieren?
Wie Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen können, was Sie zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wissen sollten und wie Sie im Ernstfall handeln erfahren Sie auf der Informationsseite zum Coronavirus der Bundesregierung.
Zusätzlich informiert das Land Salzburg auf einer eigens zu diesem Thema eingerichteten Seite.
Zeitnahe aktuelle Maßnahmen zur Prävention beim Salzburger Adventsingen finden Sie auf www.salzburgeradventsingen.at/Prävention

Gibt es aktuelle Coronavirus-Fälle in Salzburg?
Aktuelle Infos über die Ausbreitung in Salzburg entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Land Salzburg: Coronavirus Salzburg

Wie verhalte ich mich bei Verdacht auf eine Infektion?
Sollten Sie bei Ihnen selbst oder in ihrem unmittelbaren Umfeld den seriösen Verdacht einer Infektion haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar und ausschließlich telefonisch innerhalb Österreichs an die Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450.
Außerhalb Österreichs wenden Sie sich bitte an die zuständige Gesundheitsbehörde.

Allgemeine Regeln zum Besuch des Salzburger Adventsingens:
Der Besuch vom Salzburger Adventsingen erfolgt auf eigener Verantwortung. Das Salzburger Adventsingen kann bei aller Sorgfalt und Einhaltung des Präventionskonzepts keine Haftung für Ansteckungen oder von den Behörden verhängte Einschränkungen wie Quarantäne oder Verkehrsbeschränkungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernehmen. Davon ausgenommen sind Ansteckungen, welche auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Personal im Festspielhaus zurückzuführen ist.
Das Servicepersonal ist angewiesen, die Besucher auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.
Die Veranstaltungen dürfen nur bei vollständiger Freiheit der einschlägigen COVID-19-Symptome besucht werden. Besuchern mit Krankheitssymptomen kann der Zutritt zum Festspielhaus untersagt werden. Personen die der COVID-19-Risikogruppe (gemäß Definition nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung) angehören, werden ersucht von einem Adventsingen-Besuch Abstand zu nehmen. Im Verhinderungsfall wird empfohlen, Kontakt zum Kartenbüro des Salzburger Adventsingens aufzunehmen.
Das Salzburger Adventsingen behält sich vor, das Tragen von Masken (Mund-Nasen-Schutz/FFP-2) bei entsprechender epidemiologischer Lage wieder einzufordern. Das Publikum wird ggf. auf die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes bzw. einer FFP2-Maske hingewiesen. Auf ausreichend Abstand zwischen Personen und Besuchergruppen sollte geachtet werden.
Die Adventsingen-Besucher werden angehalten, von den Desinfektionsmöglichkeiten im Festspielhaus Gebrauch zu machen.
Die Adventsingen-Besucher haben dem Besucherwegsystem, den Hinweisschildern und Abstandsregelungen im Festspielhaus Folge zu leisten.
Die Öffnung des Hauses erfolgt 60 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Ein Eintreffen am Veranstaltungsort wird bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn empfohlen.
Zuspätkommenden Gästen kann in der Regel kein Einlass gewährt werden. Nur der auf der Eintrittskarte angedruckte Sitzplatz darf eingenommen werden. Das Umsetzen auf freigebliebene Sitzplätze ist nicht erlaubt.
Die Regelung für die Annahme und Aufbewahrung der Garderobe kann gesondert geregelt werden. Die Gäste werden darüber nach Möglichkeit im Vorfeld sowie in jedem Fall vor Ort informiert und haben die diesbezüglichen Regelungen zu befolgen.
Beim Verlassen des Zuschauerraums ist von den Besuchern auf einen geregelten Ablauf und die Einhaltung von ausreichend Abstand zu anderen Personen und Besuchergruppen zu achten. Es ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Salzburger Adventsingens Folge zu leisten.
Den Sicherheitsvorschriften ist durch die Besucher Folge zu leisten. Um die Gesundheit von Mitmenschen und auch die Durchführung der Aufführungen nicht zu gefährden, ist die Mitwirkung der Besucher und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften erforderlich.
Das Salzburger Adventsingen behält sich vor, entsprechend dem aktuell gültigen Präventionskonzept für das Salzburger Adventsingen der Entwicklung des Pandemiegeschehens und den rechtlichen Rahmenbedingungen (temporäre) Änderungen der Regeln zum Veranstaltungsbesuch und den enthaltenen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen.
Das Salzburger Adventsingen wird über die jeweils aktuell geltenden Maßnahmen und deren Änderung über die vorhandenen Kommunikationskanäle des Salzburger Adventsingens sowie vor Ort durch das Einlasspersonal die Besucher informieren.

Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen und Informationen der auf der Homepage des Salzburger Adventsingens veröffentlichten und beim Ticketservice im Salzburger Heimatwerk aufliegenden Datenschutzmitteilung.

Schlussbestimmungen
Das Salzburger Adventsingen behält sich eine Abänderung der AGB vor, sofern eine Abänderung auf Grund einer Änderung der gesetzlichen Vorgaben zur Verhinderung der Ausbreitung des COVID-19-Viruses für Veranstaltungen notwendig werden sollte. Diese Bedingungen gelten als lex specialis zu den allgemeinen Regelungen in den AGB und gehen diesen vor, soweit sie widerstreitende Regelungen enthalten.